Die meisten Kreditgeber schliessen eine Kollektivversicherung für den Fall ab, dass der Kreditnehmer verstirbt. In diesem Fall wird die Restschuld von der Versicherung übernommen.
Andere Versicherungsleistungen, wie beispielsweise gegen Arbeitsplatzverlust, sind meist kostenpflichtig.
Ratenversicherungen umfassen je nach Angebot unverschuldete Arbeitslosigkeit, vorübergehende Arbeitsunfähigkeit, Krankheit oder Unfall, bis zu vollständiger Erwerbsunfähigkeit mit Invalidenrente.
Die Bedingungen und Versicherungsdeckung unterscheiden sich je nach Anbieter in Bezug auf:
- Wartefristen;
- maximale Anzahl Raten pro Schadenfall;
- maximalen Betrag der Rate pro Monat;
- maximale Anzahl gedeckter Raten pro Vertrag.
Einzelne Anbieter versichern Kreditnehmer kostenlos gegen vorübergehende und vollständige Erwerbsunfähigkeit.