Das Wichtigste zur Kreditprüfung
Eine Kreditprüfung ist ein vom Konsumkreditgesetz (KKG) vorgeschriebener Prozess in der Schweiz, bei dem Kreditgeber die Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit eines Antragstellerstalo.ch bewerten:
- Die Kreditfähigkeit bewertet die finanzielle Situation und prüft, ob der Kredit in maximal 36 Monaten zurückgezahlt werden kann
- Die Kreditwürdigkeit untersucht das bisherige Zahlungsverhalten und die Wahrscheinlichkeit der Rückzahlung
- Zentral sind dabei das monatliche Netto-Einkommen (mind. CHF 2’500.-) und bestehende finanzielle Verpflichtungen
- Eine Entscheidung erfolgt in der Regel innerhalb von 24 Stunden nach Einreichung aller Unterlagen
Was ist eine Kreditprüfung?
Die Kreditprüfung ist ein umfassender Bewertungsprozess, bei dem ein Kreditgeber untersucht, ob ein Antragsteller die Voraussetzungen für einen Kredit erfüllt. In der Schweiz ist diese Prüfung im Konsumkreditgesetz (KKG) gesetzlich verankert und dient dem Schutz vor Überschuldung.
Definition und Zweck
Bei der Kreditprüfung wird analysiert, ob Sie:
- den Kredit zurückzahlen können (Kreditfähigkeit)
- den Kredit zurückzahlen werden (Kreditwürdigkeit)
Dies geschieht durch eine systematische Prüfung Ihrer finanziellen Situation und Ihrer Zahlungsmoral.
Gesetzliche Grundlagen in der Schweiz
Die Kreditprüfung basiert auf klaren gesetzlichen Vorgaben zum Schutz der Konsumenten:
- Das Konsumkreditgesetz schützt vor Überschuldung
- Kreditgeber sind zu einer sorgfältigen Prüfung verpflichtet
- Die Prüfung erfolgt nach standardisierten Kriterien
- Der Schutz der Verbraucher steht im Zentrum der Gesetzgebung
- Das Konsumkreditgesetz (KKG) schreibt eine sorgfältige Prüfung vor
- Die Kreditvergabe ist verboten, wenn sie zur Überschuldung führt
- Der Kreditgeber muss die Kreditfähigkeit anhand definierter Kriterien prüfen
Unterschied zwischen Kreditfähigkeit und Kreditwürdigkeit
Die Kreditfähigkeit betrachtet Ihre aktuelle finanzielle Situation:
- Monatliches Einkommen
- Fixe Ausgaben
- Bestehende Verpflichtungen
- Frei verfügbares Einkommen
Die Kreditwürdigkeit bewertet Ihr bisheriges Zahlungsverhalten:
- Einträge bei der ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation)
- Betreibungsregisterauszug
- Bisherige Krediterfahrungen
- Zahlungshistorie
Was wird bei der Kreditprüfung untersucht?
Bei der Kreditprüfung werden verschiedene Aspekte Ihrer persönlichen und finanziellen Situation analysiert. Hier erfahren Sie im Detail, welche Bereiche bei Capitalo.ch geprüft werden.
Einkommenssituation
Budgetberechnung:
- Berechnung des monatlich verfügbaren Einkommens
- Berücksichtigung aller fixen Ausgaben wie Miete, Krankenkasse, Steuern
- Abzug eines angemessenen Lebensunterhalts
- Reserve für unerwartete Ausgaben
Grundeinkommen:
- Monatliches Netto-Einkommen
- Regelmässigkeit und Sicherheit des Einkommens
- Nebeneinkünfte
- Bei Ehepaaren: Gemeinsames Haushaltseinkommen
Besondere Einkommenssituationen:
- Rentner und IV-Bezüger (ohne Ergänzungsleistungen)
- Temporär Angestellte (mindestens 1 Jahr beim gleichen Arbeitgeber)
- Selbstständig Erwerbende (spezielle Nachweise erforderlich)
Wohnsituation
Überprüft werden:
- Fester Wohnsitz in der Schweiz oder Liechtenstein
- Wohnkosten (Miete oder Hypothek)
- Stabilität der Wohnsituation
Persönliche Voraussetzungen
Grundvoraussetzungen:
- Alter zwischen 18 und 69 Jahren
- Schweizer Staatsbürgerschaft oder gültige Aufenthaltsbewilligung
- Bei Ausländern zusätzliche Kriterien je nach Bewilligungskategorie:
- B-Bewilligung: mindestens 6 Monate
- C-Bewilligung: keine zusätzlichen Einschränkungen
- G-Bewilligung: 3 Jahre beim gleichen Arbeitgeber
- L-Bewilligung: 12 Monate Aufenthalt und Arbeit in der Schweiz
Bestehende Verpflichtungen
Geprüft werden:
- Laufende Kredite und deren Raten
- Leasing-Verpflichtungen
- Kreditkarten-Limits
- Weitere regelmässige finanzielle Verpflichtungen
Die Bank nutzt hierfür:
- ZEK-Abfrage (Zentralstelle für Kreditinformation)
- IKO-Abfrage (Informationsstelle für Konsumkredit)
- Angaben im Kreditantrag
Ablauf einer Kreditprüfung
Die Kreditprüfung läuft in mehreren Schritten ab. Hier erfahren Sie, was in jeder Phase passiert und worauf Sie achten sollten.
Einreichung der Unterlagen
Erste Phase:
- Ausfüllen des Kreditantrags mit persönlichen Angaben
- Zusammenstellung der erforderlichen Dokumente
- Einreichung aller Unterlagen (online oder persönlich)
Wichtig: Je vollständiger Ihre Unterlagen sind, desto schneller kann die Prüfung erfolgen.
Prüfung der Dokumente
Die Bank prüft:
- Vollständigkeit der Unterlagen
- Plausibilität der Angaben
- Erfüllung der Grundvoraussetzungen
- Berechnung des frei verfügbaren Einkommens
ZEK-Abfrage
Durchführung von:
- Abfrage bei der Zentralstelle für Kreditinformation (ZEK)
- Prüfung bestehender Kredite und Kreditkarten
- Kontrolle des bisherigen Zahlungsverhaltens
- IKO-Abfrage (Informationsstelle für Konsumkredit)
- Die IKO erfasst alle laufenden Kredite und deren Rückzahlungsstatus
- Dient der Vermeidung von Überschuldung durch mehrere parallel laufende Kredite
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung nach Art. 23 KKG
Entscheidungsprozess
Finale Phase:
- Zusammenführung aller Prüfergebnisse
- Risikobewertung durch die Bank
- Entscheidung über Bewilligung oder Ablehnung
- Bei positiver Vorprüfung: Festlegung der Kreditkonditionen
Zeitlicher Rahmen: In der Regel erhalten Sie innerhalb von 24 Stunden nach vollständiger Einreichung aller Unterlagen eine Rückmeldung.
Notwendige Unterlagen
Für eine erfolgreiche Kreditprüfung benötigen Kreditgeber bestimmte Dokumente. Hier finden Sie eine Übersicht aller notwendigen Unterlagen.
Standardunterlagen
Grundlegende Dokumente:
- Kopie eines gültigen Ausweisdokuments (ID oder Pass)
- Die letzten 3 Lohnabrechnungen
- Bei Ausländern: Kopie der Aufenthaltsbewilligung
Verheiratete Personen:
- Gleiche Unterlagen auch vom Ehepartner
- Erhöht die Chance auf einen positiven Kreditentscheid
Zusätzliche Dokumente je nach Situation
Für Selbstständige:
- Kopie der letzten detaillierten Steuerveranlagung
- Aktuelle Geschäftszahlen
Für spezielle Einkommenssituationen:
- Rentner: Rentenbescheinigung
- Nebenerwerb: Nachweise über zusätzliche Einkünfte
- Temporär Angestellte: Arbeitsvertrag und Nachweis der Beschäftigungsdauer
Besonderheiten für spezielle Gruppen
Grenzgänger:
- L-Bewilligung: Nachweis über 12-monatige Tätigkeit in der Schweiz
- G-Bewilligung: Bestätigung über 3-jährige Tätigkeit beim gleichen Arbeitgeber
Studenten:
- Immatrikulationsbestätigung
- Nachweise über Erwerbstätigkeit während des Studiums
Wichtig:
- Alle Dokumente müssen aktuell und gut lesbar sein
- Die Einreichung vollständiger Unterlagen beschleunigt den Prüfprozess erheblich
- Sämtliche eingereichten Unterlagen werden streng vertraulich behandelt
- Der Datenschutz ist gesetzlich geregelt und wird durch technische und organisatorische Massnahmen sichergestellt
- Alle Mitarbeitenden unterstehen der gesetzlichen Schweigepflicht