Kreditfähigkeit
Kreditfähigkeit besagt, dass der volljährige Kreditnehmer den Kredit innerhalb von 36 Monaten mit dem pfändbaren Teil des Einkommens zurückzahlen können muss. Die gewählte Laufzeit für den Kredit spielt dabei keine Rolle.
Die Prüfung der Kreditfähigkeit ist für Kredite, die unter das Konsumkreditgesetz fallen, gesetzlich vorgeschrieben und dient dem Schutz vor Überschuldung.
Der pfändbare Teil des Einkommens wird berechnet, indem das Existenzminimum (nach den Richtlinien des Wohnkantons) vom Nettoeinkommen abgezogen wird.
AHV-Renten, IV-Bezüge und ähnliche Leistungen sind nicht pfändbar. Aus diesem Grund erhalten bspw. Rentner in der Regel keine Kredite.
Die Kreditfähigkeit ist neben der Kreditwürdigkeit Teil der Bonitätsprüfung.
Hinweis: Trotz gewissenhafter Recherche kann die Richtigkeit und Aktualität der Angaben nicht garantiert werden.
Über den Autor
Alexander Senger
Alexander Senger ist bei Capitalo für die Bereiche Marketing, Content-Erstellung, Entwicklung und Administration verantwortlich. Mit über 15 Jahren Erfahrung im Online-Marketing und einer Leidenschaft für Finanzthemen setzt er sich dafür ein, Verbrauchern komplexe Finanzfragen verständlich und nahbar zu machen. Sein Ziel ist es, Menschen dabei zu unterstützen, fundierte Entscheidungen rund ums Thema Geld zu treffen.