Der Höchstzinssatz ist der gesetzlich festgelegte maximale Zins, den Kreditinstitute für die Vergabe eines Konsumkredites verrechnen dürfen.
Er wird durch den Bundesrat in der Verordnung zum Konsumkreditgesetz festgelegt und jährlich anhand der Entwicklung des Referenzzinssatzes überprüft. So werden die Refinanzierungskosten der Kreditinstitute berücksichtigt.
Ab 1. Januar 2024 gelten für Konsumkredite folgende Höchstzinssätze:
- Überziehungskredite, Teilzahlungsoptionen: 14 Prozent
- Privatkredite: 12 Prozent