Das Wichtigste in Kürze
- Gesetzlich vorgeschriebene Prüfung vor jeder Kreditvergabe in der Schweiz
- Besteht aus Kreditfähigkeits- und Kreditwürdigkeitsprüfung
- Nutzung von ZEK und IKO als zentrale Auskunfteien
- Ergebnis bestimmt Kreditzusage, Konditionen und Zinshöhe
Was ist eine Bonitätsprüfung?
Die Bonitätsprüfung ist ein gesetzlich vorgeschriebenes Verfahren in der Schweiz, bei dem die finanzielle Zuverlässigkeit eines Kreditnehmers bewertet wird. Sie besteht aus zwei Komponenten:
- Kreditfähigkeit:
- Prüfung des regelmässigen Einkommens
- Analyse der finanziellen Verpflichtungen
- Berechnung der Rückzahlungsfähigkeit
- Kreditwürdigkeit:
- Bewertung des bisherigen Zahlungsverhaltens
- Prüfung von Betreibungen und Verlustscheinen
- Analyse der Kredithistorie
Die Prüfung muss vor jeder Kreditvergabe durchgeführt werden und bestimmt über Zusage, Zinshöhe und Kreditkonditionen.
Gesetzliche Grundlage
Die Durchführung der Bonitätsprüfung ist im Konsumkreditgesetz (KKG) verankert. Kreditgeber sind verpflichtet, vor Vertragsabschluss die Kreditfähigkeit des Konsumenten zu prüfen. Diese Prüfung dient dem Schutz der Kreditnehmer und der Vermeidung von Überschuldung.
Zeitpunkt der Durchführung
Die Bonitätsprüfung erfolgt:
- Bei der erstmaligen Kreditanfrage
- Bei wesentlicher Erhöhung der Kreditsumme
- Bei der Verlängerung bestehender Kreditverträge
- Bei der Ausstellung von Kredit- und Kundenkarten mit Kreditoption
Die Prüfung muss abgeschlossen sein, bevor ein verbindliches Kreditangebot erstellt werden kann.
Bestandteile der Bonitätsprüfung
Die Bonitätsprüfung umfasst zwei zentrale Komponenten: die Kreditfähigkeit und die Kreditwürdigkeit.
Kreditfähigkeit
Die Kreditfähigkeit bewertet die finanzielle Tragbarkeit eines Kredits. Dabei werden folgende Kriterien geprüft:
- Wirtschaftliche Verhältnisse: Regelmässiges Einkommen und finanzielle Verpflichtungen
- Budgetberechnung: Grundbetrag, Wohnkosten, Versicherungsprämien und weitere fixe Ausgaben
- Rückzahlungsfähigkeit: Der Kredit muss innerhalb von maximal 36 Monaten zurückgezahlt werden können
- Bestehende Verpflichtungen: Abfrage bei der IKO über laufende Kredite und Leasingverträge
Kreditwürdigkeit
Die Kreditwürdigkeit beurteilt die Wahrscheinlichkeit der korrekten Rückzahlung. Zentrale Bewertungskriterien sind:
- Zahlungsverhalten: Bisherige Zahlungsmoral bei Krediten und anderen Verpflichtungen
- Betreibungen: Aktuelle und vergangene Betreibungen sowie Verlustscheine
- Kredithistorie: Informationen aus der ZEK über frühere und bestehende Kreditverhältnisse
- Wohn- und Arbeitssituation: Stabilität der persönlichen Verhältnisse
Auskunfteien und Datenquellen
Bei der Bonitätsprüfung greifen Kreditgeber auf verschiedene offizielle Auskunfteien zurück:
ZEK (Zentralstelle für Kreditinformation)
Zentrale Datenbank für:
- Laufende und abgeschlossene Kredite
- Leasing-Verträge
- Kredit- und Kundenkarten
- Zahlungsverhalten bei bestehenden Krediten
- Kreditablehnungen der letzten zwei Jahre
IKO (Informationsstelle für Konsumkredit)
Erfasst gemäss Konsumkreditgesetz:
- Aktuelle Kreditverpflichtungen
- Laufende Leasingverträge
- Zahlungsrückstände ab 10% des Nettobetrags
- Details zu Kreditnehmern wie Name, Geburtsdatum und Adresse
Weitere Auskunfteien
Ergänzende Informationen liefern:
- CRIF AG: Allgemeine Bonitätsinformationen und Zahlungserfahrungen
- Betreibungsämter: Informationen zu Betreibungen und Verlustscheinen
- Wirtschaftsauskunfteien: Zusätzliche Bonitätsdaten und Brancheninformationen
Auswirkungen
Das Ergebnis der Bonitätsprüfung hat direkte Auswirkungen auf die Kreditvergabe:
Kreditentscheid
- Bestimmt die grundsätzliche Kreditzusage oder -ablehnung
- Beeinflusst die maximal mögliche Kredithöhe
- Entscheidet über die Notwendigkeit zusätzlicher Sicherheiten
Kreditkonditionen
- Wirkt sich auf die Höhe des effektiven Jahreszinses aus
- Beeinflusst die mögliche Laufzeit des Kredits
- Bestimmt die Anforderungen an zusätzliche Nachweise
Datenspeicherung
- Kreditanfragen werden während 2 Jahren in der ZEK gespeichert
- Ablehnungen sind für andere Kreditgeber einsehbar
- Zahlungsstörungen werden nach gesetzlichen Vorgaben registriert